Auch wenn Ihr Unternehmen es nicht mehr kann, wir geben Ihren Mitarbeitern Sicherheit: mit einer Transfergesellschaft.
Wenn Personalabbau unausweichlich ist, bietet die Einrichtung einer Transfergesellschaft eine wirtschaftliche und gleichzeitig sozialverträgliche Alternative zu betriebsbedingten Kündigungen.
Eine Transfergesellschaft ist eine betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (beE), die Ihren Mitarbeitern für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis unter Bezug von Transfer-Kurzarbeitergeld ermöglicht.
Leistungen einer Transfergesellschaft
Bereits im Vorfeld stehen wir Ihnen mit umfassenden Beratungsdienstleistungen zur Verfügung. Wir unterstützen Sie und Ihren Betriebsrat auf Wunsch zu transferrelevanten Fragen im Rahmen eines Sozialplans, einer Betriebsvereinbarung oder eines Gesellschafterbeschlusses.
Information und Kommunikation sind wesentliche Erfolgsfaktoren in Zeiten der Veränderung. Wir bereiten Sie gezielt auf die bevorstehenden kommunikativen Aufgaben vor. Außerdem gilt es, Ihre Mitarbeiter adäquat zu informieren. Dazu bieten wir Informationsveranstaltungen und Einzelgespräche für die betroffenen Mitarbeiter an.
Wir setzen auf wohnortnahe Betreuung. Dazu steht uns eine dichte Personal- und Infrastruktur zur Verfügung. An über 60 Standorten in Niedersachsen und 350 Standorten bundesweit stehen Berater mit Räumlichkeiten und entsprechender Büroinfrastruktur bereit.
Ihr Nutzen einer Transfergesellschaft:
Reduktion von Kosten
Die Transfergesellschaft wird durch das Transfer-Kurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit wesentlich mitfinanziert. Das reduziert Ihre gesamten Restrukturierungskosten erheblich. Ist ein schneller Übertritt in die Transfergesellschaft möglich und gewünscht, lassen sich die Gehalts- und Lohnzahlungen für die freizusetzenden Mitarbeiter sofort dauerhaft reduzieren.
Kostentransparenz ist für uns selbstverständlich. Sie können von Anfang an und zu jeder Zeit nachvollziehen, welche Kosten die Transfergesellschaft verursacht.
Faires Trennungsmanagement
Durch ein klar nachvollziehbares und transparentes Transferangebot können Kündigungsschutzprozesse einschließlich bilanzrechtlicher Konsequenzen vermieden werden. Ihr Unternehmen kann sich schnell wieder seinen alltäglichen und zukunftsorientierten Arbeitsprozessen widmen. Durch eine Transfergesellschaft - und damit verbundenen sozialverträglichen Personalabbau - senden Sie ein deutliches, positives Signal gegenüber den verbleibenden Mitarbeitern, Kunden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit aus.
Angebot der Transfergesellschaft für Ihre Mitarbeiter
- befristetes Angestelltenverhältnis für bis zu zwölf Monate
- Einzel- und Gruppencoaching
- Erarbeitung eines Kompetenzprofils
- Orientierungs- und Bewerbungstraining in Kleingruppen
- Einzelberatungen
- Teilnahme an Qualifizierungslehrgängen
- Praktika und Training on the Job
Wichtige gesetzliche Regelungen zur Transfergesellschaft:
Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen und Anforderungen für eine Transfergesellschaft in § 111 SGB III definiert:
- Arbeitnehmer müssen von einem dauerhaften unvermeidbaren Arbeitsausfall mit Entgeltausfall betroffen sein.
- Die betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Zu den betrieblichen Voraussetzungen gehört, dass die Personalanpassungsmaßnahmen aufgrund einer Betriebsänderung durchgeführt werden. Die Definition der Betriebsänderung ergibt sich aus § 111 BetrVG.
- Im Vorfeld der Transfergesellschaft ist eine Vorabberatung der Betriebsparteien durch die Agentur für Arbeit über die Inanspruchnahme von Transferkurzarbeitergeld, insbesondere bei Verhandlungen über einen die Integration der Arbeitnehmer fördernden Interessenausgleich oder Sozialplan, zwingend erforderlich.
- Der Arbeitsausfall muss der Agentur für Arbeit angezeigt werden.